Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Wohngebäudeversicherungen sind für Sie als potenziellen Hausbesitzer in jedem Fall ein Muss. Diese schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrem Gebäude. Obwohl die meisten Immobilieneigentümer eine derartige Wohngebäudeversicherung besitzen, so gibt es oftmals große Unterschiede in Preis und Leistung der einzelnen Versicherungsprodukte. Speziell ältere Verträge weisen oftmals gefährliche Lücken auf. Wir raten daher, in regelmäßigen Abständen die eigene Wohngebäudeversicherung prüfen zu lassen.
Das Wichtigste in Kürze:
- eine Wohngebäudeversicherung sichert Beschädigungen oder Zerstörungen an Ihrem Haus ab
- jede Wohngebäudeversicherung bietet eine Grunddeckung [zum Schutz vor Sturm-, Hagel-, Feuer- und Leitungswasserschäden]
- Hausversicherungen weisen oftmals große Unterschiede im Bereich Beiträge und Leistungen auf
- nicht alle zusätzlich abgeschlossenen Risiken sind immer sinnvoll
- viele Wohngebäudeversicherungen decken keinerlei Hochwasserschäden ab
Viele Deutsche überlassen die Absicherung Ihres Hab und Guts noch immer weitgehend dem Zufall. Einmal abgeschlossene Versicherungsprodukte werden folglich nicht wieder überprüft. Im Schadenfall kommt dann oftmals das böse Erwachen: Die etwaige Gebäudeversicherung springt für den entstandenen Schaden nicht ein und Sie als Immobilienbesitzer verlieren nicht nur Haus und Heim, sondern bleiben auch auf einem gewaltigen Kostenberg sitzen. Bei der im Sommer 2021 aufgetretenen Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erlebten dieses Schicksal viele Immobilienbesitzer. Laut General Anzeiger waren lediglich 40 % der Betroffenen elementar versichert, was dazu führt, dass bei vielen Opfern kein ausreichender Versicherungsschutz bestand. Ein unzureichender Schutz birgt eine sehr hohe Gefahr, da es zu sechsstelligen Schäden kommen kann, deren Deckung im schlimmsten Fall privat übernommen werden muss. Dies kann ganze Existenzen ruinieren!
Schaut man sich das Beitrags-Leistungsverhältnis deutscher Wohngebäudeversicherungen an, so fällt auf, dass dieses stetig sinkt. Noch vor rund 10 Jahren betrug das Verhältnis zwischen Beitragszahlungen und zugestandener Leistungen deutscher Wohngebäudeversicherungen in etwa 85 Prozent, im vergangenen Kalenderjahr nur noch rund 65 Prozent! Weiterhin sind viele Deutsche nicht gegen unmittelbare Naturgewalten wie beispielsweise Hochwasser abgesichert – dies betrifft rund 48 Prozent aller Versicherungsnehmer! In einigen Bundesländern wie beispielsweise Bremen sogar nur unglaubliche 23 Prozent! Da die eigenen vier Wände für die meisten Deutschen häufig den größten Vermögenswert darstellen, ist auf einen voll umfassenden Versicherungsschutz unbedingt zu achten! Im nun folgenden Artikel soll es daher einmal rund um die Thematik Wohngebäudeversicherungen überprüfen sowie die Gebäudeversicherung Pflicht gehen und wie Sie hier am besten vorgehen. Wir möchten dabei gern die nun folgenden Themenbereiche für Sie erschließen:
Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist überhaupt eine Wohngebäudeversicherung?
- 2 Besteht eine Gebäudeversicherung Pflicht?
- 3 Wohngebäudeversicherung was ist versichert?
- 4 Springt eine Gebäudeversicherung auch bei Hochwasserschäden ein?
- 5 „Wohngebäudeversicherung was ist versichert?“: Sind Sie tatsächlich gut versichert?
- 6 Eine kleine Checkliste für den individuellen Hausversicherung Vertragswechsel
- 7 Fazit zum Thema: „Wohngebäudeversicherung was ist versichert?“
Was ist überhaupt eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung (oder auch: „Hausversicherung“) stellt eine Sachversicherung dar, die ein entsprechendes Wohngebäude [Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus. Wohnhaus usw.] vor Gefahren oder Kosten absichert. Grundsätzlich muss es sich beim versicherten Objekt jedoch um ein rein zu Wohnzwecken verwendetes Gebäude handeln [beziehungsweise darf dieses nur einen sehr geringen, gewerblichen Anteil aufweisen]. Abgesichert werden von Hausversicherungen in der Regel die folgenden, elementaren Grundgefahren:
- Feuerschäden
- Leitungswasserschäden
- Sturmschäden
- Hagelschäden
- Blitzschäden
- Explosionen/Implosionen
- Überspannungsschäden
Auf die elementaren Grundgefahren gehen wir in den folgenden Abschnitten noch einmal näher ein. Darüber hinaus können weitere, zusätzliche Leistungen im Versicherungsvertrag der Wohngebäudeversicherung verankert werden. Insgesamt schützt Sie eine Wohngebäudeversicherung also vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrem Gebäude.
Besteht eine Gebäudeversicherung Pflicht?
Auf den Punkt gebracht: Eine Wohngebäudeversicherung ist in Deutschland keine Pflicht, sollte aber dennoch zum Standardrepertoire Ihres individuellen Versicherungsportfolios gehören! Die in der Hausversicherung inkludierte Feuerversicherung war hingegen bis 1994 obligatorisch für Hauseigentümer in Deutschland. Dennoch gibt es eine Ausnahme: Speziell beim Gebäudekauf via Finanzierung kann eine Gebäudeversicherung schnell zur Pflicht werden – und zwar seitens des Kreditgebers, der diese oft fordert.
Wohngebäudeversicherung was ist versichert?
Die Frage „Wohngebäudeversicherungen was ist versichert?“ lässt sich oftmals kurz und knapp beantworten: Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren. Damit sind die elementaren Grundgefahren gemeint, die zum Basisumfang einer jeden Hausversicherung zählen. Hinzukommen noch weitere Schadenarten. Hier noch einmal ein kurzer Überblick über die typischen Leistungsumfänge einer Gebäudeversicherung:
- Kostenübernahme und Instandsetzung bei Wasserschäden
- Kostenübernahme und Instandsetzung [soweit möglich] bei Brandschäden
- Kostenübernahme und Instandsetzung bei Hagel- und Sturmschäden
- Kostenübernahme von Schäden durch Glasbruch [oftmals optional!]
- Kostenübernahme und Instandsetzung von Schäden an Nebengebäuden und Außenanlagen [oftmals optional!]
- Kostenübernahme von Vandalismusschäden [oftmals optional!]
Wir möchten Ihnen die einzelnen Leistungsumfänge innerhalb der genannten Schadenarten in den nun folgenden Unterabschnitten gern noch ausführlicher aufzeigen.
Wasserschäden
Wenn man Wasserschäden hört, denkt man oftmals an alle Wasserschäden, also auch solche die durch Starkregen bzw. Überschwemmungen verursacht werden. Allerdings ist es bei den meisten Wohngebäudeversicherungen so, dass solche Härtefälle nicht unter die Rubrik Wasserschäden fallen. Gemeint sind damit Leitungswasserschäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser und dessen Folgen verursacht werden. Hier kann es sich um defekte Wasserrohre sowie Wasserschläuche, Heizungs- und Klimaanlagen, Sprinkleranlagen, Wasserbetten oder Aquarien handeln. Versichert sind Sie als potenzieller Versicherungsnehmer in diesem Zusammenhang auch gegen Frostschäden, die ursprünglich durch Wasserschäden verursacht worden sind. Sollte also einmal eine Wasserleitung platzen und das ausgetretene Wasser gefriert, so sind Sie dagegen abgesichert.
Brandschäden
Der Feuerversicherungsschutz Ihrer Hausversicherung deckt hingegen Schäden durch Brand, durch Blitzschlag sowie durch Explosion, Implosion oder weiter Folgeschäden wie zum Beispiel Rauch-, Ruß- oder Löschschäden mit ab.
Hagel- und Sturmschäden
Unter die Sturmschäden fallen alle Schäden, die durch Windstärken ab Stärke 8 auf der Beaufortskala (Bft) verursacht werden (oder Windgeschwindigkeiten zwischen 63 und 75 Stundenkilometern). Hagelschäden werden jedoch immer – also unabhängig von der vorherrschenden Windstärke – übernommen. Achtung: Die meisten Versicherer decken im Basisumfang etwaige Grund- und Hochwasserschäden sowie Schäden, verursacht durch Starkregen nicht ab!
Glasbruch
Bei vielen, jedoch nicht bei allen Wohngebäudeversicherungen gehört die Übernahme von Glasschäden zum Basisumfang. Gemeint ist damit die Übernahme von Kosten, die durch beschädigte oder zerstörte Fensterscheiben, Dachfenster, Balkontüren sowie Wintergärten usw. verursacht werden. Hier daher unbedingt den Leistungsumfang Ihrer Wohngebäudeversicherung überprüfen!
Schäden an Nebengebäuden und Außenanlagen
Die Versicherung von Nebengebäuden und Außenanlagen wird von vielen Versicherern ebenfalls unterschiedlich gehandhabt. Hierunter fallen zum Beispiel Garagen, Carports sowie Werkstätten, Zäune, Gärten und Gartenmauern, Gartenstühle, Markisen und weitere Dinge. Diese können entweder als zusätzliche Leistungen in der Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden oder werden entsprechend durch eine Hausratversicherung abgesichert.
Vandalismusschäden
Hat Ihnen schon einmal jemand die Fensterscheibe eingeworfen oder die Hauswand mit Graffiti beschmiert? Oder wurde gar bei Ihnen eingebrochen? Solche Dinge können jedem einmal passieren! Auch mit Sicherheitsanlagen die auf dem neuesten Stand der Technik sind, kann es dennoch zu Einbrüchen und damit Schäden kommen. Deshalb ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz gegenüber Einbruchs- und Vandalismusschäden oftmals sinnvoll jedoch bei vielen Versicherungen optional. Unter Vandalismus fallen Ereignisse wie zum Beispiel Graffiti, Sachbeschädigungen, eingeworfene Fensterscheiben, demolierte Blumenkübel oder weitere Schäden durch Fremdeinwirkung.
Springt eine Gebäudeversicherung auch bei Hochwasserschäden ein?
Der Versicherungsschutz vor Hochwasser, Starkregen oder Grundwasser ist im regulären Basisumfang einer Wohngebäudeversicherung oft nicht enthalten. Hierfür benötigen Sie eine erweiterte Naturgefahrenversicherung, die ein Zusatzbaustein im Rahmen von „Wohngebäudeversicherung was ist versichert?“ darstellt. Diese deckt dann auch die folgenden Gefahren ab: Überschwemmungen, das Aufquellen von Möbeln, Schimmel- und Stockschäden an Möbeln, Textilien sowie durch Schlamm verursachte Verschmutzungen und Verunreinigungen. Auch Schäden durch Schnee werden vom Basisumfang häufig nicht mit abgedeckt. Auch hier besteht ein Nachversicherungsbedarf! Dies beinhaltet beispielsweise Schäden durch [Dach-]Lawinen, Eiszapfen, Beschädigungen oder gar Zerstörungen aufgrund von übermäßigem Schneefall. Als Versicherungsnehmer stehen Sie hier in der Pflicht, Ihren entsprechenden Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen, beziehungsweise anzupassen.
Die Wichtigkeit eines solchen zusätzlichen Versicherungsschutzes ist vielen Bürgern wie bereits eingangs erwähnt in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz schmerzlich bewusst geworden. Durch starken Regenfall kam es vielerorts, insbesondere im Ahrtal zu Überschwemmungen, die viele Häuser unbewohnbar gemacht haben. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz wird man als Versicherter im Stich gelassen und bleibt in solchen Härtefällen auf allen Kosten sitzen, was für viele fatale Folgen mit sich bringt! Deshalb ist es sinnvoll seine Wohngebäudeversicherung zusammen mit einem unabhängigen Berater zu überprüfen bzw. abzuschließen, da man als Laie oftmals den Überblick verliert oder nicht weiß, auf was geachtet werden soll. Hierbei steht Ihnen Herr Jürgen Keilbach, ihr unabhängiger Finanzberater mit über 30 Jahren Erfahrung, zur Seite, um Fragen aufzuklären und zu prüfen, dass Sie optimal für Ihren Bedarf versichert sind.
Jetzt ersten kostenlosen Termin vereinbaren oder schauen Sie bei unserer Online-Beratung vorbei!
„Wohngebäudeversicherung was ist versichert?“: Sind Sie tatsächlich gut versichert?
Sind Sie durch Ihre bestehende Hausversicherung bereits vollumfänglich gegen alle Gefahren wie beispielsweise Hochwasser, Vandalismus, Schneefall sowie Glasbruch an Haupt- und Nebengebäuden sowie Außenanlagen abgesichert? Wir raten Ihnen diesbezüglich, den in Ihrem individuellen Versicherungsvertrag aufgeführten Leistungsumfang am besten sofort zu überprüfen und gegebenenfalls folgende Dinge zu tun:
- Zusatzbausteine für Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung absichern [oder gegebenenfalls gleich das Versicherungsprodukt wechseln]
- wählen Sie einen erweiterten Versicherungsschutz
- oder sprechen Sie mir über Ihren Versicherungsschutz und lassen Sie sich unabhängig beraten
Wir zeigen Ihnen in den folgenden Unterabschnitten, was unter „Zusatzbausteinen“ und einem „erweiterten Versicherungsschutz“ genau zu verstehen ist.
Zusatzbausteine für Ihre Wohngebäudeversicherung
Neben den elementaren Grundgefahren können weitere Versicherungsleistungen (auch „Zusatzbausteine“ genannt) mitversichert werden. Dabei handelt es sich um die folgenden Gefahren, beziehungsweise Schäden:
- Mietverlust (für Vermieter)
- Feuer-Rohbauversicherungen (für noch nicht bezugsfähige Wohngebäude)
- Elementarschäden (Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch)
- Bauleistungsversicherung (schützt Sie als Bauherr in der Bauphase vor Diebstahl, mutwilliger Zerstörung, Glasbruch sowie höherer Gewalt)
Erweiterten Versicherungsschutz wählen
Viele Versicherer bieten in diesem Kontext auch eine sogenannte „erweiterte Naturgefahrenversicherung“ an, die eine Erweiterung der Versicherung gegen grundlegende, elementare Gefahren darstellt. Hier sind Sie sowohl als Mieter, als auch als Vermieter gegen folgende Naturereignisse abgesichert:
- Hochwasser, Starkregen, Rückstau, Überschwemmungen
- Schneedruck
- Lawinen- und Erdrutsche
- Vulkanausbrüche
Meist ist jedoch eine Selbstbeteiligung vertraglich inkludiert. Das heißt, dass Sie im Ernstfall einen Teil der Kosten dennoch selbst übernehmen müssen – auch das sollten Sie im Bereich „Wohngebäudeversicherung was ist versichert?“ prüfen!
Eine kleine Checkliste für den individuellen Hausversicherung Vertragswechsel
Falls Ihr individueller Versicherungsschutz hinsichtlich der Thematik „Wohngebäudeversicherung was ist versichert?“ noch nicht dem gewünschten Stand der Dinge entspricht oder Unkenntnis über den tatsächlichen Umfang herrscht, dann sollten Sie möglichst schnell handeln! Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- prüfen Sie Ihren bestehenden Leistungsumfang und stellen Sie den von Ihnen gewünschten Umfang gegenüber
- bei Abweichungen sollten Sie mit mir Kontakt aufnehmen und Ihren aktuellen Gebäudeversicherung Vertrag ordnungsgemäß kündigen
- wir schließen gemeinsamen einen neuen Gebäudeversicherung Vertrag ab, welcher Sie optimal absichert
Erfahren Sie in den folgenden Unterabschnitten mehr über die genannten Vorgehensweisen.
Leistungsumfang prüfen [bestehender und gewünschter Umfang]
Lesen Sie sich zunächst genau die Vertragsbedingungen in Ihrem bestehenden Versicherungsvertrag durch. Beziehungsweise lassen Sie diese von einem erfahrenen Versicherungsmakler oder Berater überprüfen. Hierzu berate ich, Jürgen Keilbach, Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch. Zusammen können wir dann gegenüberstellen, welche Leistungen aktuell noch nicht von Ihrer Hausversicherung abgedeckt werden. Wichtig ist dabei, dass Sie zudem nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang Ihrer Gebäudeversicherung achten!
Gebäudeversicherung Vertrag ordnungsgemäß kündigen
Ihre aktuelle Wohngebäudeversicherung können Sie in der Regel bis zu 3 Monate vor Vertragsende ordentlich kündigen. Hierfür genügt normalerweise ein formloses Schreiben, indem Sie Ihre Versicherungsnummer, Ihre Kontaktdaten und Ihre Kündigungsabsicht zum nächstmöglichen Termin kundtun. Halten Sie sich nicht an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, so wird Ihr Vertrag oftmals automatisch verlängert (um beispielsweise 1 Jahr). In einigen Sonderfällen räumen Ihnen die Versicherer auch ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht ein. Alternativ können auch wir Ihren bestehenden Vertrag kündigen lassen.
Neuen Gebäudeversicherung Vertrag abschließen
Ist der bisherige Vertrag gekündigt oder noch keiner vorhanden, können Sie eine neue Versicherung abschließen. Gerne berate ich Sie mit 30 Jahren Erfahrung am Markt zu den zu Ihrem Bedarf passenden Angeboten. Für den Vertragsabschluss müssen Sie die erforderlichen Vertragsunterlagen ausfüllen. Weiterhin nimmt ein Gutachter der Versicherungsgesellschaft eine Wertschätzung Ihrer bestehenden Immobilie vor – die dann der Versicherungssumme entspricht. Im weiteren Verlauf geben Sie noch die von Ihnen gewünschten, versicherten Gefahren an und unterzeichnen den Versicherungsvertrag, der damit fortan gilt.
Fazit zum Thema: „Wohngebäudeversicherung was ist versichert?“
Gerade im Bereich Absicherung gegen Hochwasserschäden besteht bei laufenden Hausversicherungen oftmals eine große Versicherungslücke. Als Immobilienbesitzer setzen Sie sich dadurch unnötigen, finanziellen und existenziellen Risiken aus. Lassen Sie daher von einem erfahrenen Experten im Bereich Versicherungen unbedingt eine Vertragsprüfung, beziehungsweise einen Vertragswechsel Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung vornehmen. Zu den Themen „Wohngebäudeversicherung was ist versichert?“ und Gebäudeversicherung Vertragswechsel berät Sie Herr Jürgen Keilbach gern umfassend und persönlich! Jürgen Keilbach ist ein anerkannter Finanz- und Versicherungsberater mit mehr als 30 Jahren Erfahrung am Markt und bietet Ihnen eine große Auswahl an nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Finanz- und Versicherungsprodukten ohne Anbieterbindung. Auf der Plattform WhoFinance wurde Herr Jürgen Keilbach zum TOP 1 Finanzberater Mannheim und Rhein-Neckar-Kreis ausgezeichnet. Das Team von Herrn Jürgen Keilbach betreut bisweilen mehr als 1.000 Mandanten und spart diesen durch kluge und umsichtige Versicherungs- und Investmententscheidungen durchschnittlich ein Pendant von bis zu einem Nettomonatsgehalt pro Kalenderjahr! Das freundliche Team der Finanzberatung Jürgen Keilbach freut sich schon auf Ihre Kontaktaufnahme!