Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Der Staat fördert zehn Jahre lang Ihre eigene, eigengenutzte Immobilie mit regelmäßigen Zuschüssen, sofern in Ihrem Haushalt mindestens eine Person unter 18 Jahren lebt, die einen Anspruch auf Kindergeld hat. Ob es sich dabei um ein Haus oder eine Wohnung handelt, um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie, und welche Quadratmeterzahl die Immobilie hat, spielt dabei überhaupt keine Rolle! Um die jährlichen Zahlungen zu erhalten, müssen Sie im KfW-Online-Zuschussportal einen Antrag stellen. Bereits seit dem 18.09.2018 ist es möglich, dieses sog. „Baukindergeld“ bei der KfW-Bank zu beantragen – allerdings erst, nachdem Sie in Ihre neu erworbenen bzw. neu gebauten vier Wände eingezogen sind.
Was ist „Baukindergeld“?
Es handelt sich dabei um eine bundesweite, staatliche Förderung, die für Ihre eigengenutzte Immobilie rückwirkend zum 1.01.2018 bei der KfW-Bank beantragt werden kann. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden! Der Förderzeitraum wurde vom 1.01.2018 bis zum 31.12.2020 festgelegt. Maßgeblich dafür ist, dass Kaufvertrag oder Baugenehmigung in diesem Zeitraum liegen. Voraussetzung neben der Eigennutzung der Immobilie ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldanspruch in Ihrem Haushalt lebt. Darüber hinaus gibt es Grenzen beim zu versteuernden Haushaltseinkommen*: Dieses darf bei Familien einen Betrag von 75.000 EUR nicht übersteigen. Allerdings gibt es pro Kind einen Kinderfreibetrag in Höhe von 15.000 EUR. Sind diese Kriterien erfüllt, werden pro Kind für eine Dauer von maximal 10 Jahren jährlich 1.200 EUR als Zuschuss gezahlt (die Dauer der Zahlung orientiert sich am bestehenden Anspruch auf Kindergeld).
*Definition „Haushaltseinkommen“: Es handelt sich um das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und ggfs. seines Ehepartners oder Lebenspartners, oder eines Partners aus einer eheähnlichen Gemeinschaft. Zur Berechnung wird das Durchschnittseinkommen des letzten und vorletzten Kalenderjahres herangezogen.
Über diesen Link können Sie Ihr Baukindergeld beantragen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/