Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Bausparverträge gelten für die Deutschen heute noch immer als eine der beliebtesten Anlageformen. Dies könnte vor allem daran liegen, dass das Eigenheim hierzulande nach wie vor hoch im Kurs steht.
- Zinssicherheit (mit den heutigen Zinsen für morgen planen)
- staatliche Förderungen beim Bausparen
- Arbeitgeber bieten Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträge an
- vermeintlich sichere Geldanlage
Viele Arbeitnehmer, Freiberufler oder Selbstständige nutzen noch immer den klassischen Bausparvertrag, um den Traum vom individuellen Eigenheim oder der Eigentumswohnung Wirklichkeit werden zu lassen. Auf dem Weg zu den eigenen vier Wänden hoffen diese dann auf lukrative Förderungen vom Staat, niedrige Zinsen für Baudarlehen und auch sonst auf eine unkomplizierte Auszahlung, nach dem der Bausparvertrag zuteilungsreif ist.
In den nun folgenden Abschnitten haben wir für Sie daher einmal genauer unter die Lupe genommen, was mit den Bausparverträgen überhaupt auf sich hat. Wir gehen dabei unter anderem Fragen wie zum Beispiel „Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?“ oder „Wie erfolgt die Zuteilung des Bausparvertrags?“ genauer auf den Grund. Dabei sollen zugleich Punkte wie zum Beispiel Rendite, Verfügbarkeit des Kapitals, Sicherheit & Seriosität der Kapitalanlage und alle schlussendlichen Vor- und Nachteile einmal aufgezeigt werden.
Wir setzen uns in puncto Zuteilungsreife des Bausparvertrags dabei mit folgenden Thematiken auseinander:
Inhaltsverzeichnis
Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
Grundsätzlich ist die Zuteilungsreife eines Bausparvertrags nach Vertragsabschluss völlig offen. In der Regel wird der Bausparvertrag aber zuteilungsreif, sobald eine Wartezeit von durchschnittlich 7 bis 10 Jahre erfüllt wurde. Da die Begrifflichkeiten im Zusammenspiel mit dem Bausparvertrag nicht immer ganz leicht zu verstehen sind, möchten wir Ihnen im Folgenden einmal die relevantesten Begrifflichkeiten im Zusammenspiel mit der Thematik Bausparvertrag aufzeigen.
Bewertungsstichtage
Hierbei handelt es sich in der Regel um 4 bis 12 Tage zum Monats- oder Quartalsende, an denen die Landesbausparkassen Ihre Bausparverträge mit einer Bewertungszahl versehen. Mit dieser wird die Reihenfolge der Auszahlung beim Bausparvertrag festgelegt. 2 bis 4 Monate nach dem individuellen Bewertungsstichtag erfolgt dann meist auch die Zuteilung des Bausparvertrags.
Bewertungszahl
Die Bewertungszahl lässt sich wie folgt berechnen:
Bewertungszahl = (Guthabenzinsen / (Bausparsumme / 1.000)) x 100
Die Bewertungszahl ist besonders dann wichtig, wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif werden soll. Diese bestimmt quasi die Rangfolge der Zuteilung der Bausparverträge. Dabei gilt: Wer frühzeitig mit dem Sparen anfängt, bekommt sein Bausparvertrag oftmals eher zugeteilt, als jemand, der sich mit dem Sparen Zeit lässt!
Mindestbewertungszahl
Ist die Mindestbewertungszahl der jeweiligen Bausparkasse erreicht, kann Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif werden. Durch die Mindestbewertungszahl wird bei den Bausparkassen sichergestellt, dass sämtliche Spargelder der Bausparergemeinschaft für einen langen Zeitraum für deren Finanzierungen zur Verfügung stehen.
Mindestsparguthaben
Diese Sparsumme müssen Sie mindestens in den Bausparvertrag eingezahlt haben, bevor die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgen kann, beziehungsweise bevor das jeweilige Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden kann. In der Regel beläuft sich das Mindestsparguthaben auf 40 bis 50 Prozent des späteren Baudarlehens.
Mindestsparzeit
Damit ist der Zeitraum zwischen dem Abschluss und dem Zeitpunkt der Zuteilungsreife des Bausparvertrags, beziehungsweise dem Bewertungsstichtag gemeint. Je nach Bauspartarif beläuft sich die Mindestsparzeit auf zwischen 12 und 60 Monate.
Wartezeit
Mit Wartezeit ist wiederum der gesamte Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Zuteilung des Bausparvertrags gemeint.
Zuteilung Bausparvertrag
Zwar sind alle genannten Kriterien wichtig, damit ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird, jedoch handelt es sich bei folgenden Kriterien insgesamt um die Wichtigsten:
- die Mindestsparzeit
- das Erreichen des Mindestsparguthabens
- das Erreichen der Mindestbewertungszahl
Sobald zumindest die wichtigsten Kriterien erfüllt werden, wird das Kapital aus dem Bausparvertrag zugeteilt.
Wofür kann das Geld nach der Zuteilung des Bausparvertrags verwendet werden?
Zwar können Sie über Ihr Geld nach der Zuteilung des Bausparvertrags frei verfügen, dies geht allerdings nur, insofern Sie keine zweckgebundene staatliche Förderung in Anspruch genommen haben! Möchten Sie also überhaupt erst von den Vorzügen eines Bausparvertrags zuteilungsreif profitieren, so müssen Sie das dort angesparte, beziehungsweise bezuschusste Kapital auch tatsächlich für wohndienliche Zwecke verwenden. Folgende Posten kommen hierfür infrage:
- Finanzierung einer Wohnimmobilie (zum Beispiel eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung)
- Renovierung oder Modernisierung einer selbstgenutzten Immobilie
- Inanspruchnahme eines bankgebundenen Baudarlehens
Bestand zum Zeitpunkt des Abschlusses noch der Wunsch, perspektivisch Immobilieneigentum zu erwerben und erlischt dieser zwischenzeitlich, so bleiben Sie mit Ihrem Bausparvertrag dennoch zweckgebunden! Vor allem dann, wenn Sie zwischenzeitlich von den Vorteilen des Bausparvertrags profitiert haben. Die reine Kapitalauszahlung von durch den Staat geförderten Bausparverträgen ist nicht möglich und die Zuteilung Ihres Bausparvertrags verzögert sich auf unbestimmte Zeit.
Doch selbst wenn Sie das Bausparguthaben aus dem Bausparvertrag in Kombination mit einem Baudarlehen verwenden wollen, genießen Sie bei einem Bausparvertrag nie absolute Planungssicherheit. So kann nie mit 100-prozentiger Sicherheit vorausgesagt werden, wann genau Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif wird! Gleichzeitig sind auch die Finanzierungskonditionen der meisten Bausparkassen an sich eher nachteilig: Oftmals sind die veranschlagten Tilgungsraten der Baudarlehen von Anfang an recht hoch!
Sind Bausparverträge überhaupt noch zeitgemäß?
Gerade in Zeiten von niedrigen Zinsen wirken die potenziellen Vorteile eines Bausparvertrags nahezu obsolet! Guthaben in Bausparverträgen selbst erfahren zudem keinerlei nennenswerte Verzinsung mehr. Auch die Anzahl der in Deutschland abgeschlossenen Bausparverträge ist seit vielen Jahren deutlich auf dem Rückgang! Darüber hinaus sind Bausparverträge auch ein überaus teures Konstrukt! Für einen durchschnittlichen Bausparvertrag fallen für Sie in der Regel Kosten zwischen 1,00 und 1,60 Prozent der abgeschlossenen Bausparsumme an. Hierzu ein kleines Rechenbeispiel:
Bausparsumme = 100.000,00 Euro
Abschlusskosten = 1,60 Prozent
Gesamtkosten = 1.600,00 Euro
Zinssatz = 0,10 Prozent
Laufzeit = 7 Jahre
Sparsumme = 500,00 Euro pro Monat
Sparsumme + Erträge nach 7 Jahren = 42.165,00 Euro – 1.600,00 Euro = 40.565,00 Euro
Hinzukommt, dass ihr Kapital durch die durchschnittliche Inflationsrate in Höhe von rund 2,20 Prozent pro Jahr entwertet wird. Somit verringern sich die 40.565,00 Euro aus dem Rechenbeispiel nochmals auf 37.465,03 Euro! Was einen deutlichen Verlust für Sie bedeuten würde! Bausparverträge zuteilungsreif sind damit eindeutig nicht mehr zeitgemäß!
Lohnenswerte Alternativen zum klassischen Bausparvertrag
Anstatt sich mit hohen Gebühren, nicht-vorhandenen Zinserträgen sowie einer unflexiblen Funktionsweise eines zuteilungsreifen Bausparvertrags zufriedenzugeben, gibt es auf dem Kapitalmarkt durchaus lohnenswertere Alternativen für Privatanleger! Hier kommen beispielsweise Fondsgebundene Rentenversicherungen oder klassisches Investmentsparen via Aktien-ETFs infrage. In beiden Fällen wird Ihr Kapital dabei breitgefächert in einen weltweiten Mix aus hochwertigen Wachstums- und Dividendenaktien investiert. Die innerhalb der vergangenen 100 Jahre so durchschnittlich erzielte Rendite beläuft sich auf rund 9,00 Prozent! Damit eignen sich Fonds- und ETF-Anlagen sowohl zum Vermögensaufbau sowie zur Nutzung als alternative Tilgungsprodukte. Auch kann durch diese ein zusätzliches Renteneinkommen aus Kapitalerträgen angestrebt werden.
Fazit zum Thema zuteilungsreifer Bausparvertrag
RENDITE
Unsere Recherche zum Thema Bausparvertrag hat unterm Strich ergeben, dass es sich bei diesem Anlageprodukt um keine zeitgemäße Kapitalanlage mehr handelt. Im Schnitt rentieren Bausparverträge zuteilungsreif aktuell mit 0,00 bis 0,10 Prozent pro Jahr – abgezogen werden davon aber noch die teilweise horrenden Abschluss- und Verwaltungsgebühren in Höhe von durchschnittlich 1,00 bis 1,60 Prozent der individuellen Bausparsumme. Summa summarum erhalten Sie bei einem Bausparvertrag heute (nachdem dieser Bausparvertrag zuteilungsreif wird) weniger Kapital zurück, als Sie ursprünglich in diesen eingezahlt haben! Das machen auch die vielerorts günstigen Bauzinsen der Bausparverträge zuteilungsreif nicht wett, da das aktuelle Zinsniveau ohnehin niedrig ist. Alternative Fondanlageprodukte wie beispielsweise der FvS SICAV Multiple Opportunities R der Fondsgesellschaft Flossbach von Storch Invest bringen hingegen stattliche 8,95 Prozent Jahresrendite!
SICHERHEIT
Bausparverträge gelten landläufig als sicher und das sind sie bis zu einem gewissen Grad auch. Denn ähnlich wie bei Sparguthaben auf dem Girokonto oder dem Sparbuch greift auch hier die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro pro Anleger. Beträge oberhalb von 100.000 Euro sind aber unmittelbar dem Insolvenzrisiko der betreffenden Bausparkasse ausgesetzt! Im Gegensatz dazu stellen Fonds- oder ETF-Einlagen sogenanntes Sondervermögen dar, welches rechtlich von der entsprechenden Fondsgesellschaft getrennt ist.
VERFÜGBARKEIT
Bausparverträge können als sehr unflexible Kapitalanlagen gesehen werden, da die Zuteilung der Bausparverträge an diverse Bedingungen geknüpft ist. Werden diese nicht erfüllt, so wird der entsprechende Bausparvertrag nicht zuteilungsreif! Sollten sich Ihre individuellen Lebenspläne während der Laufzeit ändern und Sie währenddessen staatliche Zuschüsse erhalten haben, so kann es sein, dass Sie ohne wohngebundenen Verwendungszweck auch nicht ohne weiteres mehr an Ihre Bauspareinlagen herankommen. Ebenso sind zwischenzeitliche Entnahmen nicht vorgesehen, beziehungsweise mit weiteren Kosten und Gebühren verbunden.
MEINUNG
Unsere Recherchen haben ergeben, dass ein Vorratsbausparvertrag* insgesamt nicht zu empfehlen ist! Es handelt sich dabei um eine unflexible Kapitalanlage mit aktuell sogar negativer Rendite (wenn die entstehenden Kosten berücksichtigt werden). Auch bietet ein Bausparvertrag im aktuell ohnehin niedrigen Zinsumfeld keine nennenswerten Vorteile mehr. Zum Vermögensaufbau ist ein Bausparvertrag daher nicht geeignet und zur schnelleren Liquidierung von Baukosten ebenso wenig.
*Vorratsbausparvertrag = heute abschließen und vielleicht in 10 Jahren benötigen. Bausparverträge welche zusammen mit einer Finanzierung abgeschlossen werden können durchaus lukrativ sein
Besser ist an dieser Stelle der Aufbau eines langfristig orientierten und breit diversifizierten Depots, bestehend aus nachhaltigen und renditestarken Anlageklassen wie zum Beispiel klassischen Aktienfonds. Zu den Themen Bausparvertrag und alternative Kapitalanlagemöglichkeiten berät Sie Herr Jürgen Keilbach gern umfassend und persönlich! Jürgen Keilbach ist ein anerkannter Finanzberater mit mehr als 30 Jahren Erfahrung am Markt und bietet Ihnen eine große Auswahl an nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Finanzprodukten ohne Anbieterbindung. Auf der Plattform WhoFinance wurde Herr Jürgen Keilbach zum TOP 1 Finanzberater Mannheim und Rhein-Neckar-Kreis ausgezeichnet. Das Team von Herrn Jürgen Keilbach betreut bisweilen mehr als 1.000 Mandanten spart diesen durch kluge und umsichtige Investmententscheidungen durchschnittlich ein Pendant von bis zu einem Nettomonatsgehalt pro Kalenderjahr! Das freundliche Team der Finanzberatung Jürgen Keilbach freut sich daher schon auf Ihre Kontaktaufnahme!